Allg. Geschäftsbed.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Friseuracademie “Schirmer”

1.
Die Friseuracademie “Schirmer” bietet entsprechend der jeweiligen Ausschreibungen eine Reihe von Lehrgängen an. Bei Meistervorbereitungslehrgängen gelten die jeweiligen Anforderungen der Meisterprüfungsordnung für das Friseurhandwerk und § 49 der HwO.

2. Die Lehrgangsteilnehmer melden sich mit ihrer Unterschrift zu den jeweiligen Lehrgängen verbindlich an. Sollte der gebuchte Lehrgang belegt sein, so bestimmen die Vertragspartner bereits jetzt den nächstmöglichen Lehrgangsbeginn, welchen die Friseurakademie “Schirmer” sich verpflichtet baldmöglichst mitzuteilen, als vereinbart. Die Lehrgangsteilnehmer verpflichten sich, einen von drei angebotenen Ersatzterminen anzunehmen, sofern sie am erstgenannten Ersatztermin verhindert sind. Der Vertrag wird rechtwirksam mit der Annahme der Anmeldung durch die Friseurakademie “Schirmer (Bestätigung des Eingangs der Anmeldung). Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bis 14 Tage nach Vertragsabschluß möglich (schriftlich)!

3. Bei Lehrgängen mit einer Gebühr von über 500. – € ist mit der Anmeldung eine Rate von 10 % fällig. Der Rest ist in zwei Raten zahlbar. Davon ist die erste Rate nach Zusendung der Schulunterlagen und die zweite Rate mit Beginn des Lehrganges fällig. Liegen die Gebühren unter 500. – € ist der Anmeldung ein Verrechnungsscheck in Höhe von 50 % der Lehrgangsgebühr beizufügen. Die restlichen 50 % sind bei Lehrgangsbeginn zu zahlen. Bei Meisterlehrgängen sind mit der Bestätigung der verbindlichen Anmeldung 10 % der Lehrgangsgebühren als Anzahlung zu leisten. 50 % der verbleibenden Lehrgangsgebühren sind nach Zusendung der Schulunterlagen zahlbar. Der Rest und die Materialkosten werden bei Lehrgangsbeginn fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfälligkeit von mehr als 14 Tagen, wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Eine Verzögerung der Bafög Zahlung berührt die Fälligkeit der Gebühren nicht. Alle Anmeldeunterlagen können erst nach Eingang der 10%igen Anzahlung weiterbearbeitet werden. In besonderen Fällen kann nach Absprache und schriftlicher Fixierung eine Teilzahlung vereinbart werden. Die letzte Rate muss jedoch in jedem Fall vor Überschreitung der Lehrgangsmitte, beim Meisterkurs vor der ersten Prüfung, gezahlt sein.

4. Tritt der Lehrgangsteilnehmer den gebuchten Kurs, aus Gründen die die Friseurakademie “Schirmer” nicht zu vertreten hat, nicht an, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der Lehrgangsgebühren und Buchung verpflichtet.

5. Eine Garantie für den Prüfungserfolg kann nicht gegeben werden, da sie vom Einsatz jeden einzelnen Prüflings abhängig ist.

6. Im Bedarfsfall können die Unterrichtszeiten von der Schule geändert werden.